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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.01.2009 - 11 Ta 217/08   

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https://dejure.org/2009,15672
LAG Rheinland-Pfalz, 06.01.2009 - 11 Ta 217/08 (https://dejure.org/2009,15672)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.01.2009 - 11 Ta 217/08 (https://dejure.org/2009,15672)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Januar 2009 - 11 Ta 217/08 (https://dejure.org/2009,15672)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung einer Zahlungsbestimmung im Überprüfungsverfahren

  • Judicialis

    ArbGG § 78 Satz 1; ; ZPO § ... 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 a; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 a; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 3; ; ZPO §§ 567 ff.; ; SGB IX § 82 Abs. 2; ; SGB IX § 82 Abs. 2 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 78 Satz 1; ZPO § 115; ZPO § 120; ZPO § 127
    Prozesskostenhilfe: Änderung einer Zahlungsbestimmung im Überprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Köln, 14.07.2010 - 1 Ta 161/10

    Unbegründete Geltendmachung von Telefonkosten und Hundesteuer sowie Geldstrafe

    a) Soweit der Kläger Ausgaben für Telefonkosten abgezogen wissen will, handelt es sich um Ausgaben im Rahmen der persönlichen Lebensführung, die vom Freibetrag des § 115 Abs. 1 S 3 Nr. 2 a ZPO erfasst sind und nicht als besondere Belastung gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO geltend gemacht werden können (ebenso LAG Rheinland-Pfalz v. 06.01.2009 - 11 Ta 217/08 - bei juris; Thüringer LSG v. 16.3.2006 - L 6 B 32/05 RA - bei juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2012 - 3 Ta 266/11

    Prozesskostenhilfe - Abzugsfähigkeit von Stromkosten und Rundfunkgebühren

    Gleiches gilt für die angeführten Rundfunkgebühren, die ebenfalls bereits im Freibetrag des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 a ZPO erfasst und daher nicht gesondert abzugsfähig sind ( LAG Rheinland-Pfalz 06. Januar 2009 - 11 Ta 217/08 - [juris]; 22. Juni 2010 - 7 Ta 80/10 [juris] ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2010 - 7 Ta 80/10

    Prozesskostenhilfe - Absetzungsfähigkeit von ADAC-Mitgliedschaftsbeiträgen und

    Die vom Kläger geltend gemachten GEZ-Gebühren in Höhe von 5, 76 EUR monatlich wirken sich ebenfalls nicht einkommensmindernd aus, da es sich hier um Kosten der allgemeinen Lebensführung handelt, die als solche bereits im Freibetrag im Sinne von § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 a ZPO berücksichtigt sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 17.06.2009 - 3 Ta 122/09, Beschl. v. 06.01.2009 - 11 Ta 217/08).
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